Ziel der Förderung

Mit der Förderinitiative „Gemeinsam vor Ort“ unterstützt die Gold-Kraemer-Stiftung Projekte, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung nachhaltig stärken. Gefördert werden Vorhaben, die im regionalen Umfeld wirken, konkrete Verbesserungen im Alltag ermöglichen und einen klaren Bezug zur Region haben.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen (Vereine, Einrichtungen, Initiativen).

Regionale Voraussetzung

Das Projekt wird im Jahr 2027 im Ruhrgebiet umgesetzt und hat einen erkennbaren Bezug zu einem der Förderstandorte:

  • Essen
  • Dortmund
  • Bochum
  • Duisburg
  • Oberhausen

Was wird gefördert?

Gefördert werden inklusive Projekte, die:

  • Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt stellen und Teilhabe ermöglichen oder verbessern,
  • auf nachhaltige Teilhabe zielen,
  • regional verankert sind,
  • verlässlich geplant und umsetzbar sind,
  • im Alltag der Menschen sichtbar sind.

Menschen mit Behinderung im Sinne dieser Förderrichtlinien sind in Übereinstimmung mit der Definition der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.

Die zu fördernden Projekte dürfen noch nicht begonnen haben. Vor dem Hintergrund des Zeitplans soll der Projektbeginn damit nicht vor dem 01.01.2027 liegen.

Einsendeschluss für Förderanträge ist der 30. Juni 2026.

Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden:

  • kurzfristige Aktionen,
  • individuelle Unterstützungen einzelner Personen
  • bereits laufende Projekte.

Förderrahmen

  • Gesamtbudget in der aktuellen Förderphase (Ruhrgebiet): 50.000 Euro
  • Es können mehrere Projekte gefördert werden.
  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang des Projekts und soll 10.000 Euro je gefördertem Projekt nicht überschreiten.

Auswahl und Entscheidung

Die Bewertung erfolgt anhand eines einheitlichen Bewertungsschemas. Berücksichtigt werden insbesondere:

  • Teilhabewirkung
  • Nachhaltigkeit
  • örtlicher Bezug
  • Durchführbarkeit und Reichweite