Mit der Förderinitiative „Gemeinsam vor Ort“ unterstützt die Gold-Kraemer-Stiftung Projekte, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung nachhaltig stärken. Gefördert werden Vorhaben, die im regionalen Umfeld wirken, konkrete Verbesserungen im Alltag ermöglichen und einen klaren Bezug zur Region haben.
Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen (Vereine, Einrichtungen, Initiativen).
Das Projekt wird im Jahr 2027 im Ruhrgebiet umgesetzt und hat einen erkennbaren Bezug zu einem der Förderstandorte:
Gefördert werden inklusive Projekte, die:
Menschen mit Behinderung im Sinne dieser Förderrichtlinien sind in Übereinstimmung mit der Definition der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
Die zu fördernden Projekte dürfen noch nicht begonnen haben. Vor dem Hintergrund des Zeitplans soll der Projektbeginn damit nicht vor dem 01.01.2027 liegen.
Einsendeschluss für Förderanträge ist der 30. Juni 2026.
Nicht gefördert werden:
Die Bewertung erfolgt anhand eines einheitlichen Bewertungsschemas. Berücksichtigt werden insbesondere: