Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen (Vereine, Einrichtungen und Initiativen), die ein inklusives Projekt in den Städten Essen, Bochum Oberhausen, Dortmund oder Duisburg  umsetzen.

Welche Projekte werden gefördert?

Gefördert werden Projekte, die nachhaltige Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken, örtlich verankert sind und verlässlicch umsetzbar geplant werden. Wichtig ist, dass das Vorhaben nachvollziehbar beschreibt, was sich durch das Projekt konkret verbessert.

Welche Projekte werden nicht gefördert?

Nicht gefördert werden:

  • kurzfristige Einzelaktionen
  • individuelle Unterstützungen einzelner Personen
  • Projekte ohne örtlichen Bezug
  • bereits laufende Projekte oder reine Betriebskosten

Wie hoch ist die Förderung?

Für die Förderinitiative steht ein Gesamtbudget von 50.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Projekts. Es können mehrere Projekte gefördert werden. Die Förderung je Projekt soll 10.000 Euro nicht übersteigen.

Wie und wo erfolgt die Bewerbung?

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsformular auf dieser Website. Bewerbungen per Post oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden.

Erhalte ich eine Eingangsbestätigung?

Ja. Nach dem Absenden der Online-Bewerbung erhalten Bewerberinnen und Bewerber eine automatische Eingangsbestätigung.

Bis wann kann ich mich bewerben?

Den aktuellen Bewerbungszeitraum finden Sie im Zeitplan. Maßgeblich ist der Eingang der vollständigen Online-Bewerbung innerhalb der Frist.

Können Angaben oder Unterlagen nachgereicht werden?

Im Rahmen der formalen Prüfung kann die Stiftung bei Bedarf um Ergänzungen bitten. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst vollständig ein, damit sie fristgerecht geprüft werden kann.

Wie werden die Bewerbungen bewertet?

Die Bewertung erfolgt anhand eines einheitlichen Schemas. Berücksichtigt werden insbesondere:

  • Teilhabewirkung für Menschen mit Behinderung
  • Nachhaltigkeit
  • örtlicher Bezug
  • Umsetzbarkeit (Plausibilität von Zeit- und Finanzplanung)
  • Reichweite

Erhalte ich eine Rückmeldung, wenn mein Projekt nicht ausgewählt wird?

Ja. Alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Rückmeldung.

Gibt es Pflichten nach einer Förderung?

Ja. Geförderte Träger setzen die Mittel zweckgebunden ein und berichten über die Umsetzung. In der Öffentlichkeitsarbeit ist die Förderung mit dem Hinweis „Gefördert durch die Gold-Kraemer-Stiftung“ kenntlich zu machen.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bitte nutzen Sie zunächst diese FAQ-Seite. Wenn danach noch Fragen offen sind, finden Sie die Kontaktmöglichkeiten im Impressum bzw. auf der Website der Gold-Kraemer-Stiftung.