Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen (Vereine, Einrichtungen und Initiativen), die ein inklusives Projekt in den Städten Essen, Bochum Oberhausen, Dortmund oder Duisburg umsetzen.
Gefördert werden Projekte, die nachhaltige Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken, örtlich verankert sind und verlässlicch umsetzbar geplant werden. Wichtig ist, dass das Vorhaben nachvollziehbar beschreibt, was sich durch das Projekt konkret verbessert.
Nicht gefördert werden:
Für die Förderinitiative steht ein Gesamtbudget von 50.000 Euro zur Verfügung. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Projekts. Es können mehrere Projekte gefördert werden. Die Förderung je Projekt soll 10.000 Euro nicht übersteigen.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsformular auf dieser Website. Bewerbungen per Post oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden.
Ja. Nach dem Absenden der Online-Bewerbung erhalten Bewerberinnen und Bewerber eine automatische Eingangsbestätigung.
Den aktuellen Bewerbungszeitraum finden Sie im Zeitplan. Maßgeblich ist der Eingang der vollständigen Online-Bewerbung innerhalb der Frist.
Im Rahmen der formalen Prüfung kann die Stiftung bei Bedarf um Ergänzungen bitten. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst vollständig ein, damit sie fristgerecht geprüft werden kann.
Die Bewertung erfolgt anhand eines einheitlichen Schemas. Berücksichtigt werden insbesondere:
Ja. Alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Rückmeldung.
Ja. Geförderte Träger setzen die Mittel zweckgebunden ein und berichten über die Umsetzung. In der Öffentlichkeitsarbeit ist die Förderung mit dem Hinweis „Gefördert durch die Gold-Kraemer-Stiftung“ kenntlich zu machen.
Bitte nutzen Sie zunächst diese FAQ-Seite. Wenn danach noch Fragen offen sind, finden Sie die Kontaktmöglichkeiten im Impressum bzw. auf der Website der Gold-Kraemer-Stiftung.